Dienstleistungs- und Inbetriebnahme-Richtlinien

Diese Richtlinien sind bindend für Arbeiten, die unsere Mitarbeiter außerhalb der Geschäftsräume der FLORIN Gesellschaft für Lebensmitteltechnologie mbH leisten, wie zum Beispiel:


allgemeine Beratung,

Software-Erstellung im Hause unsers Kunden,

Software-Unterstützung im Hause unseres Kunden,

Probebetrieb im Hause unseres Kunden und

Inbetriebnahmen beim Endkunden


und können hier eingesehen werden.